Freitag, 5. Dezember 2008

Gegendarstellung zu Artikeln in der SZ am 29.11.2008

In der Sächsischen Zeitung vom 29.11.2008 wurden die Artikel „Der Steuerzahler ist wieder der Dumme“ und „Gemeinde erwägt den Rückzug aus der Meißner 8“ veröffentlicht. In diesen Artikeln sind einige falsche, unwahre und unvollständige Darstellungen enthalten und zwar folgende:

1) Die Artikel führen aus:

„Die Planer haben übersehen, dass man durch ein Landschaftsschutzgebiet keine Bitumenschneise ziehen kann.“

Dazu geben wir folgende Gegendarstellung ab:

Uns und allen an der Planung Beteiligten war von Anfang an bewusst, dass die Planung der von unseren Auftraggebern favorisierten Trasse problematisch ist, da diese teilweise durch FFH - Gebiete (FFH = Flora-Fauna-Habitat) führt bzw. diese tangiert. Entsprechend der Abstimmungen mit unseren Auftraggebern haben wir uns gemeinsam zunächst auf den § 39 Abs. 3 im Sächsischen Straßengesetz berufen, der die Möglichkeit einer Freistellung von der Planfeststellung (verbunden mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung) in Aussicht stellt. Die nunmehr fertig gestellte Vorplanung der Umweltverträglichkeitsprüfung wird eine Entscheidung herbeiführen ob sich unsere bisherige gemeinsame Annahme bestätigen wird.

2) Die Artikel führen aus:

„Ein teures Umweltverträglichkeitsgutachten wird die Fehlplanung bestätigen.“

Dazu geben wir folgende Gegendarstellung ab:

Fehlerhafte Planungen entstehen, wenn Ingenieure oder Architekten technische Regeln nicht oder falsch anwenden. In dem vorliegenden Fall haben wir die von Seiten der Auftraggeber vorgegebene Trasse zunächst in einem 1. Planungsschritt, der Vorplanung, bearbeitet und alle technischen Regeln richtig angewendet. Die Umweltverträglichkeitsprüfung bestätigt nicht eine Planung, sondern zeigt die Auswirkungen eines Bauvorhabens auf Landschaft und Natur auf und macht Vorschläge zur Eingriffsminimierung sowie zum Eingriffsausgleich. Auch hier haben wir verabredungsgemäß zunächst erst die Vorplanung bearbeitet, um nach Vorliegen der Ergebnisse und den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange den Kommunen die Möglichkeit geben zu können, auf den weiteren Planungsverlauf und umfang Einfluss zu nehmen.

3) Die Artikel führen aus:

„Nicht genug, dass mehr als 4 Millionen Euro in den Sand gesetzt werden, um einen Radweg zu bauen, auf dem die Radler im Kreis fahren können und. dessen touristischer Wert höchst umstritten ist.“

Dazu geben wir folgende Gegendarstellung ab:

Sicherlich kann der touristische Wert der Meißner 8 unterschiedlich angesehen werden. Höchst umstritten kann er jedoch nicht sein, da die Stadt- und Gemeinderäte der mitwirkenden Kommunen bis auf vereinzelte Gegenstimmen oder Stimmenthaltungen der Realisierung der Meißner 8 per Ratsbeschluss zugestimmt haben. Durch die Anbindung der Meißner 8 an den Elberadweg, das Radwegsystem der Stadt Wilsdruff und den Elbe-Mulde-Radweg dient er keines Falls nur zum „im Kreis“ fahren. Da in jedem Falle, auch bei eventuell erforderlichen Abweichungen von der ursprünglichen Trassenführung, ein durchgängiges Radwegenetz entsteht kann nach unserer Auffassung von „Geld in den Sand setzen“ nicht die Rede sein.

4) Die Artikel führen aus:

„Statt Arbeitslose zu beschäftigen werden jetzt Planungsbüros alimentiert und Gutachter finanziert.“

Dazu geben wir folgende Gegendarstellung ab:

Da wird uns erbrachte ingenieurtechnische Leistungen grundsätzlich auf der Grundlage einer den Vergütungsanspruch reglementierenden Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vergüten lassen, sehen wir in der Behauptung, dass Planungsbüros alimentiert würden, eine bewusste Herabsetzung unseres Ansehens in der Öffentlichkeit. Wir sind froh darüber, dass wir mit der Bearbeitung dieses Projektes neben der Sicherung der vorhandenen Arbeitsplätze in unserem Büro, einbezogener Partnerbüros und ausführenden Bauunternehmen bei uns auch zwei bisher arbeitslosen Landschaftsarchitektinnen eine Beschäftigung ermöglichen können.